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HTL forista Sen.

Anmeldedatum: 13.01.2009 Beiträge: 78 Wohnort: Costa Rica/Atenas
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Verfasst am: 18.07.2010, 20:33 Titel: Ausreisegenehmigung aus CR für Kind |
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Hallo,
und gleich noch ne Frage:
als ich den Pass für unsere Tochter (am 12.05. in SJO geboren) bei der deutschen Botschaft bekommen habe wurde mir gesagt, daß unsere Tochter eine Ausreisegenehmigung braucht, die vom Vater unterzeichnet wird - wenn ich am 12.08. nach Deutschland fliegen möchte
ob die Eltern verheiratet sind oder nicht spielt keine Rolle... denn nach cr Gesetz haben wir das gemeinsame Sorgerecht
... diese Ausreisegenehmigung muss bei der Migration in SJO beantragt werden
weiß jemand welche Papiere wir dafür benötigen
bzw. eine Telefonnr., wer da zuständig ist???
werde nochmal googeln (leider ist mein Spanisch noch nicht "behördentauglich"- sondern bis jetzt eher für den "normalen Alltagsgebrauch" ausreichend
Wer weiß Rat?
Vielen Dank, Grüße aus Atenas, HTL |
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moin Forista

Anmeldedatum: 15.08.2007 Beiträge: 10 Wohnort: Puerto Limon
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Verfasst am: 19.07.2010, 14:28 Titel: |
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Hallo du brauchst die sog.
Permiso de Salida de Personas Menores de Edad
die gibt es bei der Migration in La Uruca:
Deptartamento de Migraciones/ Gestion Subproceso de Personas Menores oder auch in den Regionalbüros der Migra in den Provinzen.
Mitzunehmen: Pässe bzw. cedula beider Eltern
Pass vom Kind, da kommt dann ein Stempel mit der Genehmigung rein.
Geburtsurkunde vom Kind
Passfotos vom Kind
Ihr müsst natürlich beide mit dem Kind da vorsprechen.
Viel Erfolg
Grüsse Moin |
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HTL forista Sen.

Anmeldedatum: 13.01.2009 Beiträge: 78 Wohnort: Costa Rica/Atenas
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Verfasst am: 19.07.2010, 17:28 Titel: |
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super moin,
dankeschön!
Das ist doch mal eine Information  |
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Alexandra die Grosse ciudadano


Anmeldedatum: 17.07.2007 Beiträge: 1767 Wohnort: Tilaràn
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HTL forista Sen.

Anmeldedatum: 13.01.2009 Beiträge: 78 Wohnort: Costa Rica/Atenas
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Verfasst am: 19.07.2010, 19:48 Titel: |
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weiß vielleicht jemand, ob wir dieses Formular gar nicht brauchen, da wir nicht verheiratet sind- beide Deutsche, aber das Kind hier geboren?
Uns wurde von der Botschaft gesagt, dass wir gemeinsames Sorgerecht haben, da das Kind hier geboren wurde- in Deutschland hat nur die Mutter das Sorgerecht, wenn die Eltern nicht verheiratet sind- der Vater muss das extra beantragen
Warum gilt dann das cr Recht und bei der Namensgebung z.B. deutsches Recht? Unsere Tochter bekommt meinen Nachnamen (nach deutschem Recht), da wir uns bei unserem Sohn schon für meinen Namen entschieden haben???
@elisabeth: Mann spricht leider weniger Spanisch als ich  |
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Alexandra die Grosse ciudadano


Anmeldedatum: 17.07.2007 Beiträge: 1767 Wohnort: Tilaràn
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Verfasst am: 19.07.2010, 20:00 Titel: |
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JEDES in Costa Rica geborene Kind oder Kind mit Residencia braucht eine Ausreisegenehmigung, egal ob es doppelte Staatsbürgerschaft hat oder welche Nationalität die Eltern besitzen. Also geh am besten persönlich zu Migracion und besorg das Formular, dann weisst schon mal wo Du Dich hinterher mit den Papieren anstellen musst.
Am Flughafen muss man dann die Genehmigung UND die Tico-Geburtsurkunden vorzeigen.
In meinem Fall, ich bin auch Deutsch, nicht verheiratet , meine beiden Kids Ticos mit doppelter Staatsbürgerschaft und deutschem Pass. Vater hat allerdings KEIN Sorgerecht, auf der deutschen Geburtsurkunde haben meine Kids nur einen Nachnamen, auf der Tico GU wurde der Nachname einfach verdoppelt.
Am Flughafen haben sie ein wenig blöd geschaut wegen der deutschen Pässe aber dann haben sie das geschluckt, no problem. |
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Alexandra die Grosse ciudadano


Anmeldedatum: 17.07.2007 Beiträge: 1767 Wohnort: Tilaràn
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Verfasst am: 19.07.2010, 20:38 Titel: |
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Gehts hier eigentlich um ein Kind oder mehrere?
für die nicht-spanisch-sprechenden, folgende Formulare müssen eingereicht werden:
Das Antragsformular mit der Unterschrift beider Eltern
Tico-GU von den Kindern (nicht älter als 2 Monate, gibts beim Registro Nacional)
Pässe der Kinder (Original und Kopie) am besten alle Seiten kopieren
Pässe der Eltern (Original und Kopien) alle Seiten kopieren, muss aktuell sein (visa de salida etc. falls noch keine Residencia vorhanden)
In C.R. geborene Kinder zwischen 12 und 18 brauchen auch eine Cedula para Menores (original und copie, Registro Civil)
2 Passbilder (Kids, aktuell)
Original und Copie der Cedula de Residencia der Eltern falls Ihr das bis dahin haben solltet. |
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HTL forista Sen.

Anmeldedatum: 13.01.2009 Beiträge: 78 Wohnort: Costa Rica/Atenas
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Verfasst am: 19.07.2010, 21:40 Titel: |
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Danke Elisabeth!
es geht "nur" um unsere Tochter- unser Sohn wurde noch in Deutschland geboren und hat auch noch keine Residencia (braucht er dann auch so ne Genehmigung, wenn er die Resi mal hat???)
Geburtsurkunde nicht älter als 2 Monate? Im Ernst? Was soll sich denn bei der GU ändern?  |
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CostaRicaLive ciudadano

Anmeldedatum: 30.09.2002 Beiträge: 371
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Verfasst am: 20.07.2010, 04:03 Titel: |
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Also wir (fast gleiche Konstellation - Eltern Deutsch, Kind in CR geboren, jedoch verheiratet) haben damals sofort einen Reisepass (Pasaporte) von Costa Rica für unsere Tochter, die ja beide Staatsangehörigkeiten besitzt, beantragt - und GLEICHZEITIG die Ausreisegenehmigung für Minderjährige dazu. Diese wurde eingestempelt und danach konnten wir den Pass mitnehmen. Wir Eltern haben BEIDE die Genehmigung, unser Kind ausser Landes zu bringen, ohne extra Zustimmung des jeweils anderen Elternteils. Ich denke, das ist der Grund, warum Eltern bei der Immigration antreten und unterschreiben müssen.
Ach, unsere Tochter hat im deutschen Pass ganz einfach nur einen Familiennamen (unseren Ehenamen), im Tico-Pass jedoch einen doppelten (also in unserem Falle blöderweise zweimal den gleichen). In Eurem Falle bin ich mir ziemlich sicher, dass in den CR-Dokumentenm der Familienname des Vater vorangestellt wird, gefolgt vom Familiennamen der Mutter.
Grüße
Sylvia _________________ www.costa-rica-live.de |
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HTL forista Sen.

Anmeldedatum: 13.01.2009 Beiträge: 78 Wohnort: Costa Rica/Atenas
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Verfasst am: 20.07.2010, 16:53 Titel: |
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ja, den cr Ausweis haben wir noch nicht beantragt...
habe da so Horror Geschichten gehört man müsse sich um 4 uhr nachts auf der Migration anstellen
- dann bis halb acht warten, bis die aufmacht, dann bekommt man eine Nummer und kann nochmal 2-4 Stunden warten... wahhh...
und das alles mit nem Baby und nem Kleinkind (denn die Eltern müssen ja dabei sein und wo sollen wir unseren Sohnemann lassen- mitten in der Nacht?)
ne, ich glaube das tue ich mir (uns) noch nicht so schnell an
Ja, unsere Tochter wird dann wohl auch 2 verschiedene Namen haben- im deutschen Pass: meinen Nachnamen
im cr Pass: Nachname Vater und Mutter
im Prinzip ja nicht schlecht  |
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Alexandra die Grosse ciudadano


Anmeldedatum: 17.07.2007 Beiträge: 1767 Wohnort: Tilaràn
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Verfasst am: 20.07.2010, 18:15 Titel: |
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| HTL hat Folgendes geschrieben: | Danke Elisabeth!
es geht "nur" um unsere Tochter- unser Sohn wurde noch in Deutschland geboren und hat auch noch keine Residencia (braucht er dann auch so ne Genehmigung, wenn er die Resi mal hat???) |
soviel mir bekannt ist JA aber das könnt Ihr ja dann nachfragen wenn er mal Residencia hat
| Zitat: | Geburtsurkunde nicht älter als 2 Monate? Im Ernst? Was soll sich denn bei der GU ändern? |
nix, bzw. es könnte z.B. ein vaterloses Kind durch Heirat der Mutter oder Adoption einen Vater bekommen, der würde dann in der GU stehen |
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CostaRicaLive ciudadano

Anmeldedatum: 30.09.2002 Beiträge: 371
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Verfasst am: 20.07.2010, 18:49 Titel: |
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| HTL hat Folgendes geschrieben: | ja, den cr Ausweis haben wir noch nicht beantragt...
habe da so Horror Geschichten gehört ... |
Tja, das ist immer so ne Sache mit den HorrorGESCHICHTEN. Meine Erfahrung ist ja schon ein paar Jahre her, deshalb kann ich nicht mit aktuellen Erfahrungen aufwarten. Aber damals hatten wir mit dem CR-Pass ÜBERHAUPT keine Schwierigkeiten, ganz im Gegenteil - wir waren noch nie so schnell aus der Imigracion wieder draussen (und sogar erfolgreich). Wir hatten keinen Termin, sind irgendwann vormittags da rein und mussten vielleicht eine halbe Stunde warten, bis wir dran waren. Ich weiss das noch gut, da sie dort das Passfoto unserer Tochter -ca 6 Monate alt damals- gemacht haben und sie so grimmig schaute, da wir, weil alles so schnell ging, die "Fütterung" (was für ein blödes Wort") unterbrechen mussten.
Ich will zwar nichts Falsches behaupten, aber ich glaube, wir konnten den Pass noch am gleichen Tag mitnehmen (was mir jetzt eigentlich ziemlich unwahrscheinlich erscheint, wenn man die Behördenmentalität hier kennt). Jedoch - ich habe es als GUTE Erfahrung in Erinnerung. Und DAS soll was heissen bei mir und meinem innigen Verhältnis zur Bürokratie...
Wie dem auch sei, nachdem Ihr ja in jedem Falle auch mit dem deutschen Pass hin müsst, würde ich es auf einen Versuch ankommen lassen. Und zumindest mal mit der CR-Pass-Beantragung BEGINNEN, wenn Ihr ohnehin schon dort seid.
Grüße
Sylvia _________________ www.costa-rica-live.de |
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HTL forista Sen.

Anmeldedatum: 13.01.2009 Beiträge: 78 Wohnort: Costa Rica/Atenas
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Verfasst am: 23.07.2010, 00:23 Titel: |
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werden uns dann wohl nächste woche mal auf den weg zur migration machen
bleibt uns ja nix anderes übrig...
weiß jemand zufällig, ob ich irgendwo einen Plan finde, wie wir da am besten hinfahren? |
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Alexandra die Grosse ciudadano


Anmeldedatum: 17.07.2007 Beiträge: 1767 Wohnort: Tilaràn
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Verfasst am: 23.07.2010, 18:44 Titel: |
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| falls Euer Kind noch keinen Pass hat, der deutsche Pass dauert eine Weile (1 oder 2 Monate) den kann man leider nicht gleich mitnehmen. |
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HTL forista Sen.

Anmeldedatum: 13.01.2009 Beiträge: 78 Wohnort: Costa Rica/Atenas
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Verfasst am: 24.07.2010, 17:53 Titel: |
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den deutschen Pass haben wir innerhalb von 2h bekommen
allerdings keinen "usa-tauglichen"- aber den brauchen wir auch nicht- der hätte 4-6 Wochen gedauert!
da habe ich mehr Respekt vor der Beantragung des cr Pass |
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